Altholz kann je nach Herkunft und Nutzung mit verschiedenen Fremdstoffen belastet sein, die bei einer ordnungsgemäßen Altholzentsorgung über eine mögliche Weiterverwertung entscheiden.
Aus diesem Grund unterteilen wir als Fachbetrieb Altholzabfälle je nach Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien. Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, wenn Sie ihre Altholzabfälle bereits vor der Entsorgung sortenrein sammeln.
Kategorie A I: naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz (z.B. Europaletten aus Vollholz, Obstkisten, nicht lackierte Möbel, Späne)
Kategorie A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Holz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) im Lack und ohne Holzschutzmittel (z.B. Dielen, Türen)
Kategorie A III: Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) und ohne Holzschutzmittel (z.B. Möbel mit PVC-Lackierung)
Kategorie IV: mit Holzschutzmittel behandeltes Holz (z.B. Fenster, Gartenmöbel, Brandholz)
Aus diesem Grund unterteilen wir als Fachbetrieb Altholzabfälle je nach Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien. Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, wenn Sie ihre Altholzabfälle bereits vor der Entsorgung sortenrein sammeln.
Kategorie A I: naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz (z.B. Europaletten aus Vollholz, Obstkisten, nicht lackierte Möbel, Späne)
Kategorie A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes Holz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) im Lack und ohne Holzschutzmittel (z.B. Dielen, Türen)
Kategorie A III: Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) und ohne Holzschutzmittel (z.B. Möbel mit PVC-Lackierung)
Kategorie IV: mit Holzschutzmittel behandeltes Holz (z.B. Fenster, Gartenmöbel, Brandholz)
Baustellenabfälle sind z. B. bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallende Abfälle wie Baumaterialreste, Verpackungsmaterial, Kunststoffe, Isoliermaterial. Teilweise enthalten Baustellenabfälle auch gefährliche Stoffe wie Farben, Kleber, Isolier- und Holzschutzmittel. Bei der Anlieferung von einer größeren Menge, informieren Sie sich bitte vorab telefonisch! Die aufgeführten Abfälle werden zwar einer Fraktion zugeordnet, jedoch…
Mineralische Abfälle
Diese Abfälle sind getrennt von anderen Bauabfällen anzuliefern. Sie werden ohne weitere Vorbehandlung deponiert.
Eine größere Menge von Mineralischen Abfällen sowie generell bei Schornsteinabbruch muss zwingend vorher eine Anmeldung erfolgen.
Diese Abfälle sind getrennt von anderen Bauabfällen anzuliefern. Sie werden ohne weitere Vorbehandlung deponiert.
Eine größere Menge von Mineralischen Abfällen sowie generell bei Schornsteinabbruch muss zwingend vorher eine Anmeldung erfolgen.
Die Module können unverpackt angeliefert werden. Die Anlieferung gilt ausschließlich für Privatkunden und in begrenzter Stückzahl.
Sollte es sich um eine größere Menge handeln, informieren Sie sich unbedingt vorab telefonisch!
Altreifen (ausgenommen Fahrradschläuche) dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Bei Reifen handelt es sich um Verbundabfall, da diese neben Gummi auch aus Eisen und Textilanteilen besteht. Reifenhändler, Schrotthändler, Autowerkstätten sind hier die richtigen Ansprechpartner. Auf den Abfallwirtschaftshöfen in Cheine und Gardelegen können PKW-Altreifen in haushaltsüblicher Menge (4 Stück) entsorgt werden. LKW- und Treckerreifen werden…