Jeder Grundstückseigentümer muss auf seinem Grundstück Müllgroßbehälter (MGB) in ausreichender Größe und Anzahl bereithalten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gültigen Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung des Altmarkkreises Salzwedel.
Welcher Müllbehälter in welcher Größe ist zu nutzen?
1- bis 2-Personen-Haushalte: 80-Liter-MGB
3- bis 5-Personen-Haushalte: 120-Liter-MGB
ab 6 Personen: 240-Liter-MGB
Mehrgeschosswohnungen: 1.100-Liter-Container
Einpersonenhaushalte, die einen 80-Liter-MGB nutzen, können eine
Ermäßigung der Abfallgebühr in Höhe von 37,08 € beantragen. Das dafür
entsprechende Formular finden Sie hier.
Bei gelegentlichem Mehranfall von Restmüll können Sie zugelassene orangene Abfallsäcke gegen eine Gebühr von je 5,20 € bei nachfolgenden Stellen erhalten.
Ebenfalls kann bei Mehranfall von Bioabfall (z.B. überwiegend Rasenschnitt im Sommer oder Strauchschnitt und Laub im Herbst) ein Bioabfallsack für 2,00 € bei den aufgeführten Stellen erworben werden.
Stellen Sie die Säcke am Abfuhrtag mit oder auch ohne Ihre Tonne an der Straße bis 7.00 Uhr bereit.
- Abfallwirtschaftshof Gardelegen, Bismarker Straße 81, Gardelegen
- Abfallwirtschaftshof Cheine, Am Witte Berg 3, Salzwedel
- Wertstoffhof Klötze, Salzwedeler Straße 34 b, Klötze
- Kreisverwaltung Salzwedel, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 15 und 16, Salzwedel
Restabfallbehälter | Biotonne | ||||||
Behältergröße | Grundgebühr | Gebühr pro Zusatzleerung | Anzahl der enthaltenden Mindestentleerung | Grundgebühr | Gebühr pro Leerung | Anzahl der enthaltenden Mindestentleerung | |
80-Liter-Behälter | 105,12 Euro | 4,84 Euro | 4 | --- | --- | --- | |
80-Liter-Behälter mit Ermäßigung | 68,04 Euro | 4,84 Euro | 4 | --- | --- | --- | |
120-Liter-Berhälter | 157,68 Euro | 7,26 Euro | 4 | --- | 2,00 Euro | --- | |
240-Liter-Behälter | 315,36 Euro | 14,52 Euro | 4 | --- | --- | --- | |
500-Liter-Behälter | --- | --- | --- | --- | 8,33 Euro | --- | |
1.100-Liter-Behälter | 2.466,72 Euro | 66,56 Euro | 16 | --- | --- | --- |
Grundstückseigentümer bzw. Verwalter von Grundstücken und Immobilien erhalten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung Gebührenbescheide. Diese Bescheide erstellt das Umweltamt Salzwedel. Grundlage für die Abfallgebühren sind die derzeit gültigen Satzungen über die Abfallwirtschaft im Altmarkkreis Salzwedel, die gültige Abfallgebührensatzung finden Sie hier. Bei Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Umweltamtes.
Abfall aus privaten Haushalten (Selbstanlieferung)
gewerblicher Abfall
Die Preise erfragen Sie bitte beim Abfallmanagement der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel unter der Telefonnummer 0 39 07 – 72 09 22.
Die Annahme erfolgt nur auf den Abfallwirtschaftshöfen Gardelegen und Cheine.