Sperrmüll

Sperrmüll sind bewegliche Sachen aus Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren können.

Welche Arten von Gegenständen zum Sperrmüll gehören, ist jeweils festgelegt: In der Regel zählen hierzu alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, nicht jedoch üblicherweise fest mit der Wohnung verbundene wie Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder Tapeten; manche Entsorgungsbetriebe geben als Faustregel an, dass alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde, auch als Sperrmüll betrachtet werden kann.

Das sollten Sie wissen!

Was ist Sperrmüll?

Was ist kein Sperrmüll?

Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr gestapelt, gebündelt oder in sonstiger Weise geordnet vor dem Grundstück zur Abholung bereitgestellt werden. Alles was auf dem Grundstück liegt, wird nicht entsorgt.
Insgesamt darf das Sperrmüll-Volumen pro Haushalt 5 m³ nicht übersteigen. Liegen mehr als 5 m³ Sperrmüll vor dem Grundstück, werden 5 m³entsorgt. Der Rest des Sperrmülls bleibt liegen und muss vom Besitzer entsorgt werden.
Sperrmüll wird mit zwei Fahrzeugen abgefahren. Während mit dem einen Fahrzeug holzartiger Sperrabfall eingesammelt wird, lädt das andere Fahrzeug den übrigen Sperrmüll. Hierzu sollte der Sperrmüll aus Holzbestandteilen getrennt von anderem Sperrmüll bereitgelegt werden.

Wer am Tag der Sperrmüllsammlung Schränke und Schubladen zur Entsorgung vor das Grundstück stellt, muss darauf achten, dass diese Schränke und Schubladen geleert sind. Nur so kann holzhaltiger Sperrmüll einer gewünschten Wiederverwertung zugeführt werden. Bitte nutzen Sie auch bei der Sperrmüllsammlung keine gelben Säcke, um die Abfälle zu verpacken. Gelbe Säcke sind dafür gedacht, Verpackungen mit dem grünen Punkt zu entsorgen.

Jederzeit kann Sperrmüll außerhalb der festen Touren auf unseren Abfallwirtschaftshöfen kostenpflichtig abgeben.

Hier finden Sie die Standorte.

Jeder Bürger kann zusätzlich zu den zweimal jährlich stattfindenden Straßensammlungen eine Sperrmüllabfuhr anmelden. Die Anmeldung muss immer schriftlich erfolgen.

Das Formular finden Sie hier.

Vereinbart wird eine Abholung von 3 m³ für 75 €. Übersteigt die bereitgestellte Sperrmüllmenge werden wieder für 3 m³ 75 € berechnet.
Die Kosten für die Abholung trägt der Antragssteller und diese werden über einen separaten Gebührenbescheid abgerechnet.

Sobald der Abruf schriftlich eingeht, wird für Sie der nächstmögliche Termin festgelegt. Sie bekommen dann eine telefonische oder elektronische Rückmeldung mit dem Abholtermin. 
Es können keine Wunschtermine vergeben werden.

Aufbereitung und Entsorgung

Der Sperrmüll aus Holzbestandteilen sollte immer getrennt von anderem Sperrmüll bereitgelegt werden, da das Altholz, welches zum Möbelbau verwendet wurde, recycelt wird.
Der übrige Sperrmüll wird auf dem Abfallwirtschaftshof der Deponie GmbH in Gardelegen zerkleinert, sortiert und nach Wertstoffen getrennt.

Der stofflich nicht verwertbare Anteil der Abfälle wird der energetischen Verwendung zugeführt.
Was bedeutet die energetische Verwertung? Das heißt, in diesem Fall wird der Abfall in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt und zur Energienutzung verwendet – in Form von Wärme und/oder Strom.
Mehr Informationen zur energetischen Verwertung finden Sie hier:

Sperrmüll ist deutschlandweit nicht dasselbe!

Was wäre Deutschland ohne seine Regeln?! Selbstverständlich ist daher Sperrmüll Deutschlandweit auch nicht dasselbe… Jeder Entsorger, kommunales Entsorgungsunternehmen oder Wertstoffhof definiert Sperrmüll etwas anders, da es keine offizielle Definition von Sperrmüll gibt. Die Unterschiede sind meistens beim Umgang mit Elektroschrott und Hausmüll (verpackt in Tüten oder Kisten) zu sehen. Sie sollten beim Sperrmüll entsorgen also darauf achten, dass Sie nur die die zugelassenen Materialien mit dem Sperrmüll entsorgen.

Negative Beispiele - so bitte nicht!