Verbrennen von Gartenabfällen


Beim Verbrennen von Gartenabfällen sind bestimmte Zeiten und Vorgaben einzuhalten. Grundlage dafür ist die derzeit gültige Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Kreisgebiet. Sie enthält alle wichtigen Bestimmungen zum Verbrennen von Gartenabfällen.

Wann darf verbrannt werden?

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur in folgenden Zeiträumen möglich:

Dabei gilt:

Gartenabfälle möglichst anders verwerten

Auch wenn das Verbrennen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, sollte es nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

Gartenabfälle lassen sich häufig sinnvoller und umweltfreundlicher verwerten – zum Beispiel durch:

Bitte prüfen Sie daher zunächst, ob eine dieser Möglichkeiten für Sie infrage kommt.

Wichtig: Beim Verbrennen sind neben den genannten Zeiten auch alle weiteren Vorgaben der geltenden Verordnung zu beachten. Informieren Sie sich deshalb vorab über die vollständigen Regelungen.

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