Korrekte Entsorgung von Feuerwerkskörpern nach Silvester
Nach dem Jahreswechsel bleiben häufig Reste von Feuerwerkskörpern zurück. Eine fachgerechte Entsorgung ist wichtig, um Gefahren zu vermeiden und Umwelt sowie Mitmenschen zu schützen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Abgebrannte Feuerwerkskörper
Abgebrannte Batterien, Böller und sonstige Feuerwerksreste gehören in die Restmülltonne. Die enthaltene Pappe kann mit chemischen Rückständen belastet sein und darf daher nicht über die Papiertonne entsorgt werden.
Blindgänger
Nicht gezündete Feuerwerkskörper (sogenannte Blindgänger) dürfen niemals auseinandergebaut oder erneut gezündet werden.
Zur sicheren Entsorgung empfehlen wir, diese mehrere Stunden in Wasser zu legen, sodass das enthaltene Schwarzpulver unbrauchbar wird. Anschließend können auch Blindgänger über die Restmülltonne entsorgt werden.
Verpackungsmaterialien
Plastik- bzw. Folienverpackungen gehören in den Gelben Sack.
Saubere und unverschmutzte Pappverpackungen können über die Papiertonne entsorgt werden.
Durch die richtige Trennung und Entsorgung tragen Sie dazu bei, dass Straßen, Gehwege und Plätze schnell und sicher gereinigt werden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und einen sicheren Start ins neue Jahr.