Wichtiger Hinweis zur Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter


Als Grundstückseigentümerin, Grundstückseigentümer oder Mieterin bzw. Mieter sind Sie verpflichtet, Ihre Abfallbehälter am Entsorgungstag rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Leerung bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass die Behälter spätestens bis 07:00 Uhr morgens (gemäß der Abfallwirtschaftssatzung) an der Straße stehen müssen.

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Wird der Abfallbehälter erst nach diesem Zeitpunkt bereitgestellt und das Entsorgungsfahrzeug hat Ihre Straße bereits passiert, ist eine Nachentleerung leider nicht möglich.

Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur gleichen Uhrzeit erscheint. Die täglichen Touren unserer Müllwerkerinnen und Müllwerker können sich kurzfristig ändern – zum Beispiel durch Baustellen, Staus, Falschparker oder ungünstige Wetterverhältnisse. In solchen Fällen wird die Route flexibel angepasst: Was sonst gegen 10:00 Uhr erfolgt, kann an einem anderen Tag bereits um 08:00 Uhr geschehen.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihre Tonnen bereits am Vorabend des Abholtages gut zugänglich und korrekt platziert an den Straßenrand.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!