Sperrmüll muss vor dem Grundstück stehen


Gardelegen. Auch bei den derzeitigen Sperrmüll-Abfuhrtagen in Gardelegen zeigt sich wieder einmal mehr, dass wiederum etliche Garten- und Garagenbesitzer versuchen, den im Garten oder in der Garage angefallenen Sperrmüll abfahren zu lassen. Und dann liegt er vor den Garagen und Gartenanlagen und wird nicht abgefahren.
Abgefahren wird Sperrmüll nur dort, wo auch eine Restabfalltonne angemeldet ist, also auch Abfallgebühren gezahlt werden. So steht es in der Abfallgebührensatzung. Auch der Sperrmüll, der vor unbewohnten Grundstücken liegt, wird nicht abgefahren. Zudem zeigt sich dieser Tage auch wieder, dass immer noch nicht klar ist, dass mehr als 5 Kubikmeter Sperrmüll pro Haushalt nicht abgefahren werden. Zudem sollten beachtet werden, dass das Einzelstück mehr als 75 Kilogramm sowie eine Größe von 2,50 Meter mal 1,00 Meter mal 0,75 Meter nicht überschreiten darf. Und auch Schrott sowie ausgediente Elektrogeräte gehören nicht zum Sperrmüll und werden demzufolge nicht abgefahren. Schrott und Elektroaltgeräte können auf den Abfallwirtschaftshöfen in Gardelegen und Cheine kostenfrei abgegeben werden.