Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen und/oder Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.
Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 44,1 % deutlich verfehlt.
Im Jahr 2020 wurde die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr 2019 zwar um ca. 90.000 Tonnen gesteigert – aufgrund der kontinuierlich steigenden Mengen an Geräten, die in Verkehr gebracht wurden, bleibt die erreichte Sammelquote von 44,1 % jedoch unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 44,3 %).
Quelle: Umwelt Bundesamt
Elektro- und Elektronikgeräte können auf allen Abfallwirtschafts- und Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Entsorgung ist kostenfrei.
Es bedarf keiner extra Anmeldung.
Alternativ können Sie ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Vertreiber dieser Geräte nutzen.
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Wir machen die Entsorgung von E-Schrott für Sie so unkompliziert wie möglich. Bringen Sie ihr zu entsorgendes Elektroaltgerät ganz einfach bei uns vorbei. Gerätebatterien und batteriebetriebene Elektrogeräte gehören mittlerweile zum Alltag der Menschen. In unserem Alltag begegnen uns oft die so genannten Gerätebatterien. Das sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Zum Beispiel AAA-Batterien, AA-Batterien. Blockbatterien oder die runden, flachen Knopfzellen. Gerätebatterien sind unter anderem in Spielzeugen, Mobiltelefonen und diversen Haushaltsgeräten zu finden. Sie können alte Batterien und Akkus überall dort, wo Batterien verkauft werden, z.B. im Super-, Drogerie-, Elektro- oder Baumarkt kostenfrei zurückgeben. Fast jeder Drogeriemarkt hat inzwischen einen Altbatterienkiste in der Nähe. Ebenfalls nehmen wir Altbatterien an unserer Schadstoffsammelstelle auf den Abfallwirtschaftshöfen in Gardelegen und Cheine kostenlos an.
Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt bei uns entsorgt werden.
Was gehört zu den Elektronikaltgeräten?
- Computer, PC-Tastatur, PC-Maus, Druck, Scanner
- Mikrowelle, Backofen, Herd, Spühlmaschine, Kühlschrank
- elektr. Rasenmäher und andere elektr. Gartengeräte
- elektr. Spielzeug
- elektr. Kleidung (Hüte mit Licht, Brillen mit Licht, Schuhe mit Blinker)
Was gehört NICHT zu den Elektronikaltgeräten?
- Druckgasflaschen
- Feuerlöscher
- Batterien und Akkus
- Tonerpatronen vom Druck
und vieles mehr
hier geht’s zum Abfall-ABC
Elektroaltgeräte werden 6 verschiedenen Sammelgruppen zugeordnet. Jede Sammelgruppe durchläuft ein anderes Recyclingverfahren.
Recyclingkreislauf – vom E-Schrott zum Rohstoff
Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen.
Grafische Darstellung
Um eine europaweite Entsorgung von Elektroaltgeräten einheitlich zu regeln, existiert seit 2003 die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie. In Deutschland ist das Elektrogesetz 2005 erstmalig in Kraft getreten und wurde Ende 2015 und dann wieder im Januar 2022 novelliert (ElektroG2 und ElektroG3).
ElektroG3 – Das neue Elektrogesetz (ElektroG, WEEE) 2022
Das Elektrogesetz (ElektroG: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) soll die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten umsetzen, wie das Bundesumweltamt erläutert. Zudem sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen (1:1 Rücknahme). Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, müssen in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückgenommen werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden (0:1 Rücknahme). Dasselbe gilt auch im Versandhandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers.
Ist dieses Zeichen auf dem Produkt, darf es nicht über die Restmülltonne entsorgt werden!
Nicht genutzte Altgeräte gehören nicht in die Restmülltonne und auch nicht in den Sperrmüll!
Elektro-Altgeräte sollten nicht an sogenannte „Sammler“ ausgehändigt werden. Diese Sammlungen sind illegal.
Sehr oft werden Altgeräte zwar zuerst von den „Sammlern“ mitgenommen und ausgeschlachtet, später aber in Straßengräben, an Glascontainern, oder in der freien Natur abgestellt. Diese Altgeräte dort wieder zu entsorgen, geht zu Lasten eines jeden Gebührenzahlers.
Bei diesen Sammlungen passiert es auch sehr oft, dass manche Altgeräte vor den Grundstücken liegenbleiben, weil die „Sammler“ für diese Geräte keine Verwendung haben. Ist das der Fall, hat der Eigentümer der Geräte die Pflicht, diese Altgeräte unverzüglich auf sein Grundstück zurückzunehmen. Erfolgt dies nicht, hat der Bereitsteller oder Grundstückseigentümer die Kosten der Entsorgung zu tragen.