Tierkot

Tierkot darf nicht über die Biotonne entsorgt werden! Vor allem hat das hygienische Gründe.
Die im Kot vorkommenden Krankheitserreger werden nicht abgetötet. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden.
Obwohl bei der Vergärung oder Kompostierung sehr viel Wärme entsteht, reicht diese nicht aus, um alle Krankheitserreger zu töten. Daher ist es angebracht, den Tierkot in der Restmülltonne zu entsorgen.


Spielzeug (nicht elektronisch)

Nicht elektronisches Spielzeug kann über den Restmüll entsorgt werden.
Passt das Spielzeug nicht in die Tonne, kann es kostenpflichtig auf den AWH's abgegeben werden. Elektronisches Spielzeug zählt zu den Elektroaltgeräten und kann kostenfrei auf allen Höfen abgegeben werden.


Spritzen

Spritzen kommen nicht nur in Arztpraxen zum Einsatz, sondern auch in Privathaushalten, wenn z.B. nach einer OP Thrombose vorgebeugt werden soll oder auch die Diabetiker, die sich regelmäßig mit Hilfe einer Spritze das lebenswichtige Insulin injizieren.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Fertigspritzen, die zur einmaligen Nutzung gedacht sind und danach entsorgt werden müssen.
Spritzen sind bei der Entsorgung ein doppelt riskantes Entsorgungsgut. Zum einen kann sich leicht an der spitzen Nadel verletzt werden und die Spritzen enthalten immer noch Restspuren von Medikamenten, schädlich für Mensch und Umwelt sein können.
Am sichersten werden die benutzten Fertigspritzen in einer speziellen Entsorgungsbox oder in einem verschließbaren und durchstoßsicheren Behälter gesammelt, der anschließend in der Restmülltonne entsorgt wird.



Nussschalen

Nussschale steigert den Nährstoffgehalt im Kompost.
Aufgrund der enthaltenen Gerbsäure und ihrer äußerst robust und widerstandsfähigen Schale zersetzen sich die Nussschalen aber sehr schlecht und langsam. Daher wird empfohlen die Nussschale im Restmüll zu entsorgen.
In einigen Haushalten wird die Nussschale auch als Anzündhilfe für den Grill, der Feuerschale oder des Kamins genutzt.
Wer trotz alledem nicht auf die Nussschale im Kompost verzichten möchte, sollte diese vor der Entsorgung auf dem Komposthaufen gut zerkleinern und verteilen.
Nussschalen sollten auch nicht über die Biotonne entsorgt werden.

Lack (ausgehärtet)

Wer Lacke und Farben nicht richtig fachgerecht entsorgt, schädigt damit nicht nur die Umwelt, sondern handelt sich bei unsachmäßiger Entsorgung auch ein ordentliches Bußgeld ein.

Aufgrund ihrer Zusammensetzung handelt es sich um sogenannte Problemstoffe.
Leere oder auch volle Farbdosen- oder Farbeimer, deren Restinhalt vollständig eingetrocknet ist sowie auch dazugehörige Farbroller, Pinsel oder dergleichen, werden über die Restmülltonne entsorgt oder können gebührenpflichtig auf den Abfallwirtschaftshöfen abgegeben werden.
Restentleerte Farbeimer und Farbdosen können über den gelben Sack entsorgt werden. Restentleert bedeutet übrigens im Bereich der Entsorgung tropffrei und spachtelrein.


Nagellack (fest)

Nagellack enthält Lösungsmittel, aus diesem Grund gehört dieser, wie andere Farben und Lacke auch, zu den sogenannten "gefährlichen Abfällen". Ist der Nagellack ausgehärtet, geht von den übrig gebliebenen Farbresten keine Gefahr mehr aus und er kann über die Restmülltonne entsorgt werden.

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