Die Biotonne. Was darf rein? Was darf nicht rein?
Die Gestellung der Biotonnen durch die Deponie GmbH ist fast abgeschlossen. Ab April können die ersten Biotonnen, wie im Tourenplan des Abfallkalenders veröffentlicht, zur Entleerung bereitgestellt werden. Damit sowohl die Bürger als auch die Mitarbeiter der Deponie GmbH mit der Sammlung zufrieden sind, hier einige Hinweise:
In Supermärkten und auch im Internet werden „biologisch abbaubare Müllbeutel“ aus Kunststoff zum Kauf angeboten. Diese Kunststoffbeutel sind nicht für den Kompostierungs-Prozess geeignet und gehören nicht in die Biotonne. Kompostbeutel aus Papier dürfen verwendet werden.
Generell gilt: Je weniger Umverpackung, desto besser.
In die Biotonne gehören z.B.:
– Schalenreste (Nuss, Obst, Gemüse, Eier)
– Kaffeesatz samt Filter, Teebeutel (keine Kapseln)
– Brot- und Backwarenreste
– verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackungen)
– Essensreste (eingeschlagen in Küchenpapier)
– Gartenabfälle wie Laub, Rasen-, Baum- und Strauchschnitt
In die Biotonne gehören z.B. nicht:
– Asche
– Gläser, Kunststoffe, Metalle, Leder, Gummi
– jegliche als biologisch abbaubar gekennzeichnete Artikel (wie z. B. Einweggeschirr, Abfallbeutel, Blumentöpfe)
– Haustierstreu (z.B. für Katzen, Hamster, Hasen)
– Windeln, Stomaartikel, Hygieneartikel
– flüssige Abfälle
– Exkremente von Tieren (z. B. Hunde- und Katzenkot, Kleintiermist)
– Hausmüll, Wert- und Schadstoffe
– Knochen
– Holz- und Papier-/Pappreste