Abfälle gelten beispielsweise dann als gefährlich, wenn sie giftig oder ätzend sind, die Haut reizen oder sogar Krebs auslösen können. Zu solchen Abfällen gehören etwa Klebstoffe, Kunstharze, Schmieröle aller Art, Bremsflüssigkeiten sowie Farben und Lacke, die chlorierte Lösemittel enthalten.
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden. Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrensymbol auf der Verpackung (zum Beispiel Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung – diese ist bereits über die Abfallgebühr finanziert.
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Die Deponie GmbH nimmt Schadstoffe auf den Abfallwirtschaftshöfen an. Zusätzlich fährt das Schadstoffmobil gegen Ende eines jeden Jahres durch den Altmarkkreis und nimmt Schadstoffe von Privatpersonen kostenfrei an.
Was ist bei der Entsorgung zu beachten:
- Flüssige gefährliche Abfälle liefern Sie bitte in verschlossenen Behältnissen bis maximal 20 Liter oder 20 Kilogramm an
- Vollständig ausgetrocknete Reste von Wandfarben (Dispersionsfarben) und Lacken sowie Klebestoffe sind Reststoffe und gehören in die Restabfalltonne
- Altmedikamente gehören ohne Verpackung in die Restmülltonne. Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Arzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von alten Arzneimitteln verpflichtet.
- Altöl kann man dort zurückgeben, wo es gekauft wurde. Daher ist es beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl wichtig, die Rechnung aufzuheben und bei der Abgabe vorzulegen. Der Handel ist zu einer kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Batterien dürfen nicht in Restmülltonnen entsorgt werden. Haushaltsbatterien können kostenlos in einigen Verkaufsstellen abgegeben werden. Die kostenfreie Entsorgung von Batterien ist auch auf den Abfallwirtschaftshöfen in Gardelegen und Cheine zu den entsprechenden Annahmezeiten möglich.
- Für Starterbatterien (Auto/Motorrad) gilt die Pfandregelung: Wer beim Kauf keine alte Starterbatterie zurückgibt, muss Pfand bezahlen. Die Pfand-Rückerstattung erfolgt dann bei Rückgabe der Batterie im Handel.