Oft wird Nagellack nicht richtig entsorgt. Wegen der enthaltenden Lösungsmittel im Nagellack, gehört dieser wie Farben und Lacke zu den sogenannten "gefährlichen Abfällen".
Ist der Nagellack noch flüssig, muss er über die Schadstoffsammelstelle oder das Schadstoffmobil entsorgt werden.
Ist er vollständig ausgehärtet, kann er über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Aufgrund ihrer Zusammensetzung handelt es sich um sogenannte Problemstoffe. Die Entsorgung über den Restmüll oder über die Kanalisation ist verboten!
Farben und Lacke enthalten häufig giftige Bestandteile, die über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen können oder auch über die Kanalisation der Umwelt schaden kann. Fachgerecht entsorgt werden diese bei der Schadstoffsammelstelle auf unseren Abfallwirtschaftshöfen oder auch über das Schadstoffmobil.
Handelt es sich um einen handelsüblichen Feuerlöscher, nehmen diesen die Abfallwirtschaftshöfe in der Schadstoffsammelstelle oder direkt das Schadstoffmobil gebührenfrei entgegen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den alten Feuerlöscher durch einen neuen ersetzen!
Sie sollten auf keinen Fall in unser Abwasser gelangen - dort können sie empfindliche und schwer zu reparierende Schäden anrichten. Diese Reste sind gefährliche Abfälle.
In den Patronen befindet sich Feinstaub. Wird die Patrone achtlos entsorgt, kann das der Umwelt schaden.
Die Patronen können stattdessen auf den AWH's, in der Schadstoffsammelstelle oder auch beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die Druckerpatrone zum Hersteller zurück zu schicken oder auch die Abgabe im Elektrofachmarkt.
Daher sind flüssige Reste als gefährlicher Abfall auf dem AWH zu entsorgen. Leere Eimer können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Hier gibt es eine Vielzahl von Arten und Typen. Da Batterien und Akkus umweltschädliche, sowie giftige Gefahrenstoffe wie Blei und Schwefelsäure beinhalten, zählen sie zu den Schadstoffen.
Hier gibt es eine Vielzahl von Arten und Typen. Da Batterien und Akkus umweltschädliche, sowie giftige Gefahrenstoffe wie Blei und Schwefelsäure beinhalten, zählen sie zu den Schadstoffen.
Seit 2009 gilt per Gesetz eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien, wenn diese im Fachhandel erworben wird.
Auch die AWH's nehmen über die Schadstoffsammelstelle Autobatterien an und entsorgen diese umweltschonend. Hier gibt es jedoch kein Pfand zurück, dafür kann auf Wunsch ein Nachweis über die fachgerechte Entsorgung ausgestellt werden.
Reinigungsmittel dürfen auf keinen Fall in größeren Mengen (mehr als bei einer Reinigung notwendig) die Toilette runtergespült oder in der Natur entsorgt werden!
Entsprechende Gefahrensymbole auf den Verpackungen müssen unbedingt beachtet werden.