Umweltfreundlich, kostenlos und korrekt kann Benzin von Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen in einem ordentlich verschließbaren Gebinde von max. 20 Liter auf den Abfallwirtschaftshöfen und beim Schadstoffmobil abgegeben werden.
Da auch auf Waschmittelverpackungen Warnhinweise zu finden sind, wie z.B. ätzend, giftig oder feuergefährlich, sollten Reste hiervon immer in der Schadstoffsammelstelle oder direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden. WICHTIG! Achten Sie darauf, dass Kinder keinen Zugang zum Waschmittel haben und dieses immer gut verschlossen ist.
Da auch auf Waschmittelverpackungen Warnhinweise zu finden sind, wie z.B. ätzend, giftig oder feuergefährlich, sollten Reste hiervon immer in der Schadstoffsammelstelle oder direkt am Schadstoffmobil abgegeben werden. WICHTIG! Achten Sie darauf, dass Kinder keinen Zugang zum Waschmittel haben und dieses immer gut verschlossen ist.
Rattengift kann in Schadstoffsammelstellen abgegeben werden. Wichtig ist, dass die Behältnisse gut verschlossen sind.