Entsorgung von Grünabfällen

Grünabfälle und Grünschnitt darf nicht im Wald und auch nicht am Wegesrand entsorgt werden. Wer seine grünen Abfälle in der freien Natur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Immerhin bedeutet eine Entsorgung in der freien Natur, dass das Landschaftsbild enorm gestört wird und der Naturhaushalt beeinträchtigt wird, weil der Pflanzenbewuchs unterdrückt wird. Zudem birgt diese Art der Entsorgung die Gefahr, dass weitere illegale Abfallentsorgungen hinzukommen. Kann der Verursacher einer solchen Ordnungswidrigkeit nicht ausgemacht werden, kommt der Steuerzahler für die Beseitigung dieser wilden Verkippung mit Kosten auf. Diese Kosten könnten jedoch für andere, wichtige Aufgaben im Altmarkkreis Salzwedel genutzt werden.

Wer als Privatperson Grünabfälle (unter anderem Rasenschnitt, Baum- und Strauchwerk) nicht auf dem eigenen Grundstück kompostieren und verwerten kann, hat die Möglichkeit, diese Abfälle kostenfrei zu entsorgen. Das ist möglich

  • Auf dem Abfallwirtschaftshof Gardelegen, Bismarker Straße 81 in Gardelegen
  • Auf dem Abfallwirtschaftshof in Cheine, Am Witte Berg 3 in 29410 Salzwedel, OT Cheine
  • Auf dem Abfallwirtschaftshof Klötze, Salzwedeler Straße 34 b in 38486 Klötze (auf dem Gelände der Firma Container und Recycling GmbH)
  • Auf dem Wirtschaftshof der Stadt Arendsee
  • Auf dem Lagerplatz der Gemeinde Diesdorf
  • Am Silo an der Feldstraße in der Gemeinde Rohrberg

Firmen, die Grünabfälle entsorgen wollen, informieren sich vorab über die anfallenden Kosten bei der Abfallberatung oder dem Abfallmanagement der Deponie GmbH in Gardelegen, Telefon 03907/72090.

Kompostiert werden können:

  • Pflanzliche Küchenabfälle, Gemüse und Obstreste, Kartoffelschalen, Pflanzenreste, Gartenabfälle
  • Zerkleinerte Eierschalen
  • Kaffee- und Teefilter
  • Blumen, Grünpflanzen, Balkon- und Kübelpflanzen
  • Gras- und Rasenschnitt, Baum- und Heckenschnitt
  • Laub in kleineren Mengen
  • Mist von Kleintieren
  • Federn und Haare

Nicht kompostiert werden können:

  • Gefährliche Abfälle, wie unter anderem Batterien, Akkus, Knopfzellen, Farben und Lacke, Chemikalien aller Art, Öle, Medikamente. Gefährliche Abfälle (siehe auch Abfall-ABC ) müssen auf den Abfallwirtschaftshöfen in Gardelegen und Cheine oder aber auch am Schadstoffmobil, das einmal im Jahr durch den Altmarkkreis Salzwedel tourt, abgegeben werden
  • Verpackungen, Kunststoffe und Metalle, Keramik, bunt bedrucktes und beschichtetes Papier, Windeln, Knochen, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Lumpen und Leder, Tierkadaver, Bauschutt, Asche
  • Knochen

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Bitte beachten Sie die aktuelle Waldbrandstufe!

Die aktuelle Verbrennungsverordnung besagt, dass das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle in der Zeit vom 01.03. bis 15.04., dann wieder vom 01.10. bis 15.11. und ausschließlich montags bis samstags von 11:00 bis 17:00 Uhr gestattet ist. Der Zeitraum des Verbrennungsvorgangs sollte 2 Stunden nicht überschreiten. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

▪ 10 Meter zu Gebäude- und Grundstückgrenzen, Leitungen & anderen brennbaren bzw. gefährdeten Gegenständen oder Sachen
▪ 100 Meter zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen & Pflegeeinrichtungen
▪ 30 Meter zum Wald (im Sinne des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt)

Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter x 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst auch nicht über 1 Meter Höhe haben.

 

Die Verbrennungsverordnung finden Sie hier.