Baustellenabfälle sind:
Baustellenabfälle sind bei Neubau, Umbau, Renovierung oder Reparatur von Bauwerken anfallende, aber nicht chemisch verunreinigte Abfälle (zum Beispiel Baumaterialrest, Verpackungsmaterial, Kunststoffe, Isoliermaterial).
Die anfallenden Baustellenabfälle sind am Entstehungsort in mineralisches (z.B. Boden, Zeigel, Beton) und nichtmineralisches Material (z.B. Holz, Kunststoff) zu trennen.
Baustellenabfälle, die nicht verwertet werden können, sind vom Besitzer zu den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen des Altmarkkreises Salzwedel zu bringen.
Das sind die Abfallwirtschaftshöfe der Deponie GmbH des Altmarkkreises Salzwedel:
Abfallwirtschaftshof Gardelegen, Bismarker Straße 81, 39638 Gardelegen
Telefon: 03907/720920
Fax-Nr.: 03907/720930
E-Mail: info@deponie-gmbh.de
Annahmezeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 16.45 Uhr
Sonnabend: 8 bis 11.45 Uhr
Abfallwirtschaftshof Cheine, Am Witte Berg 3, 29410 Salzwedel OT Cheine
Telefon: 03901/305523
Fax-Nr.: 03901/305524
E-Mail: info@deponie-gmbh.de
Annahmezeiten:
Montag bis Freitag: 8 bis 16.45 Uhr
Sonnabend: 8 bis 11.45 Uhr
Die bei Baumaßnahmen anfallenden Verpackungen können im Rahmen der Verpackungsverordnung an den Hersteller bzw. Lieferanten zurückgegeben werden. Anfallende gefährliche Abfälle, umgangssprachlich auch „Sonderabfälle“ genannt, müssen in jedem Fall von den anderen Abfällen getrennt gesammelt werden.
Bauabfälle sind:
Bodenaushub:
Bodenaushub entsteht im Wesentlichen bei Tiefbauarbeiten und besteht aus Felsgestein, Mutterboden, Sand, Kies, Lehm und Ton. Der Boden sollte nach Möglichkeit wieder vor Ort verwendet werden oder als Füll- oder Schüttmaterial bei Tiefbaumaßnahmen eingesetzt werden.
Straßenaufbruch:
Mineralischer Straßenaufbruch sind nicht chemisch verunreinigte, feste, mineralische Stoffe. Diese Stoffe können bei Baumaßnahmen im Straßen-, Wege- und Brückenbau anfallen (zum Beispiel Pflasterstein, Sand, Kies und/oder Schotter). Bituminöse, teerhaltige Stoffe und Straßenaufbruch mit schadstoffbelasteten Zuschlagstoffen gehören nicht zum mineralischen Straßenaufbruch.
(Frage zu Seite 20, rechter Absatz zum Thema Straßenaufbruch)
Bauschutt:
Bauschutt ist Abfall, der beim Abbruch von Bauwerken anfällt. Die anfallenden Abfälle sind bereits am Entstehungsort in recycelbares und nicht recycelbares Material zu trennen. Das recycelbare Material kann zu den zugelassenen Recyclingunternehmen (Anschriften von Firmen finden Sie im Branchenverzeichnis „Gelbe Seiten“) oder zu den Abfallwirtschaftshöfen der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel in Gardelegen und Cheine gebracht werden.