Gefährliche Bauabfälle

nachFolgende Angaben sind für Privatpersonen

Gefährliche Bauabfälle sind grundsätzlich getrennt voneinander und getrennt von nicht gefährlichen Bauabfällen zu halten.
Aber was sind gefährliche Bauabfälle? Hier haben wir einigen bekannte und oft zu entsorgende Abfälle aufgeführt:

Asbest ist die Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserartige kristallisierte Silikat-Minerale. Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Es weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich aufgrund seiner Bindefähigkeit mit anderen Materialien leicht zu Produkten verarbeiten. Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Dazu zählen Platten für den Hochbau, Brems- und Kupplungsbeläge für Fahrzeuge, Dichtungen und Formmassen für hohe thermische oder chemische Belastungen. Es wurde auch in Elektro-Heizgeräten wie z. B. Nachtspeicheröfen verbaut.

 

WAS IST HIERBEI ZU BEACHTEN?

Dieser Abfall darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse (Big Bag, Plattensack) transportiert und angeliefert werden. Big Bags und Plattensäcke sind erhältlich auf den Abfallwirtschaftshöfen der Deponie GmbH Altmarkkreis Salzwedel.

Ein Big Bag hat die Maße von 1 m³. (1m x 1m x 1m)

Ein Plattensack hat die Maße von 260 x 125 x 30cm

Mineralfaserabfälle wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle wie auch Keramikfaserprodukte gehören zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie finden Verwendung als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung, z. B. über abgehängten Decken, in Trennwänden und Fußböden, im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen.

 

MINERALFASERABFÄLLE SIND U.A.:

  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Schlackenwolle
  • Glasfasertapeten
  • Dämmstoffe
  • Isolierstoffe
  • Produktionsreste
  • Bauabfälle
  • Sanierungs- und Abbruchsmaterial

 

WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

Dieser Abfall muss staubfrei verpackt transportiert und angeliefert werden. Hierfür können handelsübliche reißfeste Abfallsäcke verwendet werden.

Dachpappe ist eine mit Bitumen getränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre in Bauwerken dient. Oft wird in die Dachpappe grobkörniger Sand, feiner Kies oder Schiefersplitter eingewalzt, um eine höhere Abriebfestigkeit und UV-Resistenz zu erreichen.

Auch heute findet man noch weltweit Dächer alter Industriegebäude oder leerstehender Lagerhallen, welche mit teergetränkten Dachbahnen überzogen sind. Auf Grund der verschiedenen, teils giftigen Stoffe ist bitumenhaltige, aber vor allem teerhaltige Dachpappe ein gefährlicher Bauabfall und erfordert eine fachgerechte Entsorgung.

Besondere Sorgfalt ist bei der Entsorgung von Teerpappe angesagt. Wie alle teerhaltigen Produkte gilt Teerdachpappe als krebserregend. Deshalb ist sie als überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft.

Egal ob teerhaltig oder Teer frei, Dachpappe gehört nicht in den Hausmüll. Sie darf weder im Freien noch für längere Zeit zwischengelagert werden. Das gilt für gewerbliche Baustellen genauso wie für Privatgrundstücke. Denn durch Niederschläge können Schadstoffe aus dem Abfall in den Boden und ins Grundwasser gespült werden.

 

WAS IST HIER ZU BEACHTEN?

Hier gelten keine besonderen Liefervorschriften.

Sogenannte Nachtspeicheröfen sind dezentrale Heizungen. Sie bestehen aus Heizelementen, die innerhalb der Speicherelemente laufen und einer starken Isolationsschicht. Sie sorgt dafür, dass die Wärme im Gerät bleibt. Dennoch wird rund die Hälfte der Wärme über die Gehäusewände abgegeben.

Keinesfalls sollten Sie den Ofen öffnen und die Speichersteine entnehmen. Hierdurch können ernsthafte Gefährdungen für Ihre Gesundheit ausgehen. Da die schadstoffhaltigen Materialien entsprechend aufwendig zu entsorgen sind, entstehen für die Entsorgung von alten Nachtspeicherheizungen regelmäßig hohe Kosten.

Die Geräte sind staubdicht mit einem starken Textilklebeband an den Lüftungsschlitzen und anderen Geräteöffnungen abzukleben. Sie sind mit einer starken reißfesten, durchsichtigen Folie einzuschlagen und luftdicht abzukleben, sie müssen auf Paletten verladen sein, dass während der Verladung und des Transportes keine Asbestfasern aus den Geräten austreten können.

Die geplante Entsorgung von Nachtspeichergeräten ist unter Tel. 03907-720922 eine Woche vorher anzumelden. Hier gibt es weitere Informationen zur Entsorgung.

Nicht angemeldete Nachtspeicheröfen werden nicht mitgenommen!

DIE SELBSTANLIEFERUNG ERFOLGT ZU DEN GENANNTEN ABFALLARTEN NUR AUF DEN ABFALLWIRTSCHAFTSHÖFEN DER DEPONIE GMBH ALTMARKKREIS SALZWEDEL.

 

Abfall nicht dabei?

Hier geht’s zum Abfall-ABC

WAS HABEN GEWERBETREIBENDE ZU BEACHTEN?

Alle Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger sind zur Führung von Nachweisen verpflichtet. Ausgenommen sind Abfallerzeuger, bei denen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen.

In Sachsen-Anhalt müssen jährlich rund 1,1 Millionen Tonnen Siedlungs- sowie 1,2 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle einer ordnungsgemäßen, ökologisch und wirtschaftlich vertretbaren Entsorgung zugeführt werden. Dazu kommen noch rund 11 Millionen Tonnen mineralische Massenabfälle, vorrangig aus Baumaßnahmen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bisher allerdings nur zu geringen Anteilen überlassen werden. Sowohl für die öffentlich-rechtlichen als auch privaten Entsorgungsträger erfordert das eine effiziente Planung und Logistik der Entsorgungswege, von der Erzeugung sowie Überlassung der Abfälle, bis hin zu deren finaler Entsorgung. (Quelle: Abfallwirtschaftsplan für das Land Sachsen-Anhalt)

Bitte informieren Sie sich vor der geplanten Entsorgung telefonisch oder per Mail über die Annahmebedingungen!

Zu der Abfallart gefährliche Abfälle zählen Abfälle, die explosiv, brandfördernd, entzündlich, reizend, toxisch, ätzend, infektiös oder sensibilisierend sind. Aufgrund dieser Merkmale stellen sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Beispielsweise zählen dazu:

  • Akkus und Batterien
  • Filterstäube
  • Asbest und asbesthaltige Stoffe
  • Klärschlämme
  • Belasteter Boden
  • Laugen, Öle
  • Brandabfälle
  • Säuren
  • Emulsionen
  • Teer- und bitumenhaltige Abfälle
  • Farben und Lacke
  • Quecksilberhaltige Abfälle
  • Fotochemikalien

Der Umgang mit Gefährlichen Abfällen unterliegt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz der zuständigen Landesbehörde. Der Abfallerzeuger muss die Behörde über Art, Menge und Zusammensetzung des Abfalls informieren. Die möglichen Verwertungswege variieren je nach Abfallart und teilweise müssen zusätzliche Regelungen oder Vorschriften eingehalten werden. Zusätzlich muss der Erzeuger ein Register führen, das Auskunft über den Ursprung, die Häufigkeit der Sammlung, die Beförderungsart und die ausgewählte Art der Verwertung bzw. Beseitigung gibt. Die Nachweise müssen für mindestens drei Jahre aufbewahrt und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

Die Einstufung des Abfalls als Gefährlicher Abfall sollte in Rücksprache mit einem Fachmann erfolgen. So wird sichergestellt, dass diese korrekt ist.