Arzneimittel

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln. Um unsere Umwelt nachhaltig zu schützen und die Wirksamkeit von Medikamenten zu erhalten, ist die sachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln jedoch sehr wichtig. Es gibt verschiedene Wege, verschreibungspflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel wie zum Beispiel Tabletten, Tropfen, Zäpfchen, Sprays, Spritzen und Verbandsmaterial zu entsorgen.

 

Abfall nicht dabei?

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Das sollten Sie nicht tun!

Spülen Sie alte oder nicht mehr benötigte Medikamente keinesfalls die Toilette oder über das Waschbecken hinunter! Diese Entsorgungsmethode ist verboten! Die Wirkstoffe der Arzneimittel können in den Kläranlagen in den meisten Fällen nicht vollständig abgebaut werden. Eine Entfernung dieser Stoffe aus dem Wasserkreislauf ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Teilweise gelangen Inhaltsstoffe von Medikamenten mit dem Abwasser aus der Kläranlage über Bäche und Flüsse wieder in den Wasserkreislauf. Auch Grundwasserkontaminationen und Anreicherungen in Böden können die Folge sein. Die Belastung für die Umwelt ist enorm, aber auch die Gefahr für die Menschen und andere Lebewesen sind kaum abschätzbar. Jedem muss bewusst sein, dass Verunreinigungen, die im Wasserkreislauf zirkulieren und nicht entfernt werden können, über die Trinkwasserversorgung zurück in den eigenen Haushalt gelangen könnten.

Wasser ist Leben, jeder sollte achtsam damit umgehen!

Gefährliche Gegenstände im Haushalt sollten nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen. Dies gilt insbesondere auch für Medikamente und Arzneimittel. Daher ist es wichtig, Medikamente und Arzneimittel sicher zu lagern und zu entsorgen. Spezielle Arzneimittel, wie z.B. Mittel zur Behandlung von Krebs, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.

Sie stellen das kleinste Problem dar: Leere Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton sowie alte Beipackzettel gehören Altpapier, leere Glasbehälter in die Glas-Container (getrennt nach Farbe) und Kunststoffverpackungen in den Gelben Sack. So kann das wertvolle Verpackungsmaterial sinnvoll wiederverwertet werden.

Hinweise zur sachgerechten Aufbewahrung finden sich auf der Umverpackung des Arzneimittels (Faltschachtel) und in der Packungsbeilage. Wir haben wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Arzneimittel sollten möglichst in der Originalverpackung aufbewahrt werden und weder die Umverpackung noch die Packungsbeilage sollte weggeworfen werden. Die Packungsbeilage enthält wichtige Informationen zur Anwendung des Arzneimittels. Auf der Umverpackung sind besondere Lagerungshinweise aufgedruckt, sie schützt das Arzneimittel außerdem vor Licht.
  • Arzneimittel werden in der Regel in einem der folgenden Temperaturbereiche gelagert:
    • Raumtemperatur: 15 bis 25/30 Grad Celsius ◦C
    • im Kühlschrank: 2 bis 8 ◦C
    • tiefgekühlt: bei -18 ◦C oder kälter
  • bei Arzneimitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter- oder Überschreitung des angegebenen Temperaturbereichs in der Regel unproblematisch.
  • Arzneimittel sollten niemals großer Hitze ausgesetzt werden. Daher sollten Arzneimittel zum Beispiel nicht im Auto liegen gelassen werden, da dort besonders im Sommer sehr hohe Temperaturen entstehen können.
  • ebenso sollten Arzneimittel keinem direkten Sonnenlicht aufgesetzt werden
  • die Lagerung im Badezimmer ist aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig erhöhten mittleren Temperatur ein wenig geeigneter Aufbewahrungsort
  • Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, dürfen nicht eingefroren werden. Falls solche Arzneimittel versehentlich einfrieren, muss davon ausgegangen werden, dass sie nicht mehr verwendbar sind.
  • Arzneimittel müssen unbedingt unzugänglich von Kindern gelagert werden!